Zahlung
Vor dem Abschluss prüfen
Die für Ihr Land und Ihre Bestellung verfügbaren Zahlungsmittel erscheinen im Checkout. Prüfen Sie Währung, Gesamtbetrag und Versandkosten. Wir versprechen keine Zahlungsart, die für den gewählten Markt noch nicht freigegeben ist.
Onlinezahlung
Bei Auswahl einer Onlinezahlung werden Sie zum angegebenen Zahlungsanbieter weitergeleitet. Maßgeblich ist dessen bestätigtes Transaktionsergebnis. Ein Rücksprung zum Shop oder das Schließen der Zahlungsseite ist noch keine Bestätigung.
Unklarer Status
Falls Geld abgebucht wurde, der Auftrag aber keinen Zahlungseingang zeigt, kontaktieren Sie uns mit Bestellnummer und Transaktionsreferenz. Zahlen Sie bei einer laufenden Klärung nicht parallel auf anderem Weg. Vollständige Kartendaten benötigen wir nicht.
Überweisung und Zahlungsziel
Für Überweisungen verwenden Sie die Daten des konkreten Auftrags. Agenturrabatt und Zahlungsziel werden getrennt geprüft. Erst die ausdrückliche Freigabe berechtigt zu vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Währung und Umsatzsteuer
Der gewählte Markt bestimmt die Angebotswährung. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt auch vom Lieferland und dem bestätigten Käuferstatus ab. Prüfen Sie die Beträge, den Steuersatz und die Währung vor dem Bestellabschluss.
Die steuerlichen Regeln für Deutschland wurden von der Buchhaltung freigegeben: Für ein Unternehmen mit Lieferung nach Deutschland, aktuell in VIES bestätigter gültiger Umsatzsteuer-ID und erfüllten Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung sind 0 % vorgesehen. Für alle übrigen Fälle, darunter Privatkunden, Unternehmen ohne aktive Umsatzsteuer-ID und Lieferungen innerhalb Polens, gelten 23 % polnische Umsatzsteuer. Privatkunden erhalten eine auf ihren Namen ausgestellte Rechnung. OSS wird derzeit nicht angewandt; eine spätere Einführung wäre eine gesonderte Entscheidung. Die bloße Angabe einer Umsatzsteuer-ID reicht für 0 % nicht aus.
Für die Rechnungsabrechnung in EUR gilt der durchschnittliche EUR-Kurs der polnischen Nationalbank NBP aus Tabelle A vom letzten Geschäftstag vor dem maßgeblichen Datum: bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung vor dem Rechnungsdatum, bei allen übrigen Umsätzen vor dem Verkaufsdatum. Verwendet wird die letzte tatsächlich veröffentlichte NBP-Notierung vor diesem Datum. Wegen Wochenenden oder Feiertagen kann die Veröffentlichung weiter zurückliegen. Tabellennummer, Veröffentlichungsdatum und genauer Kurs werden für die Abrechnung des Dokuments festgehalten. Dieser Rechnungskurs ist von der Umrechnung der EUR-Angebotspreise getrennt.
